ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

DER WE4IT GMBH

(im folgenden We4IT)
Stand 01.07.2003
Teil A

§ 1 Vertragsbestandteile

Es gelten in der hier aufgeführten Reihenfolge ausschließlich die hier aufgeführten schriftlich fixierten Vereinbarungen.
– das letzte aktuelle schriftliche Angebot von We4IT
– Die besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der We4IT, aufgezählt in § 11
– Dieser Vertragstext sowie die weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens
– Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils letzten Angebot der We4IT

§ 2 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 3 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von We4IT erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der We4IT hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

§ 4 Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 5 Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Bremen als Gerichtsstand vereinbart.

Bei der Erstellung bzw. des Verkaufes von Software ist Erfüllungsort der Sitz des Auftraggebers. Erfüllungsort bei der Wartung von Software, der Erbringung von Beratungsleistungen oder der Erbringung sonstiger Dienstleistungen ist Bremen.

§ 6 Geheimhaltung
(1) We4IT verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl von We4IT als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

(2) We4IT verpflichtet sich, auch mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern eine mit dieser Ziffer inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) We4IT behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte an der dem Kunden gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung auf den Kunden über.

(2) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutpflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch We4IT nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, We4IT teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

(3) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch We4IT erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software, es sei denn We4IT teilt dem Kunden etwas anderes mit. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen in diesem Fall gelöscht werden.

§ 8 Gewährleistungsfristen

Sofern der Kunde Unternehmer/Kaufmann ist, gelten für alle von We4IT hergestellten oder gelieferten Produkte 12 Monate Gewährleistungsfrist. Die gleichen Fristen gelten für die Erstellung von Software.

§ 9 Aufrechnung

Der Kunde kann nur aufrechnen mit Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis, die von We4IT anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Haftung

(1) Sofern nicht in anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der We4IT vorgesehen, insbesondere aber bei der Erbringung von Dienstleistungen gilt:

(2) We4IT schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, die Leib oder Leben betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von We4IT.

(3) We4IT haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass der We4IT deren Vernichtung grob fahrlässig, vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(4) Haftungsansprüche verjähren ein Jahr nach deren Entstehung bzw. nachdem sie ohne Vorliegen mindestens grober Fahrlässigkeit hätten gekannt werden können.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Es gelten nach Maßgabe des Einzelfalles ferner weitere AGBs, deren Inhalt wir Ihnen jederzeit auf Anfrage zusenden.