Mindestanforderungen an das Risikomanagement - (MaRisk)
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, abgekürzt MaRisk, sind verbindliche Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten. Sie wurden von der BaFin erstmals mit Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005 veröffentlicht und zuletzt am 14. August 2009 durch das Rundschreiben 15/2009 geändert.
Die MaRisk konkretisieren den §25a KWG und sind die Umsetzung der bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse für die in Basel II geregelten Eigenkapitalvorschriften in deutsches Recht (sogenannte „zweite Säule“ von Basel II).
Das vollständige Rundschreiben 15/2009 vom 14. August 2009 finden Sie hier.
In den MaRisk hat die BaFin als Aufsichtsbehörde zur Konkretisierung des § 25a KWG die bis dahin gültigen
- Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)
- Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision (MaIR)
- Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
konsolidiert, aktualisiert und ergänzt.
Zur Einhaltung der MaRISK Vorgaben im Kreditgeschäft bietet die We4IT die Standardanwendung We4IT IntensPro an. Hiermit dokumentieren Sie workflowgestützt und revisionssicher alle identifizierten Intensiv- und Problemkreditfälle.






